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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §40a Abs7 Z2 litc idF 2002/I/080;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/11/0138 E 28. Oktober 2003 RS 1Stammrechtssatz
Der Auffassung, dass es für die Anwendung des Widerrufes der Ermächtigung gemäß § 40a Abs. 7 Z. 2 lit. c KFG 1967 idF 2002/I/080 nicht ausreicht, wenn in einer Zulassungsstelle insgesamt zwei (oder mehrere) Verstöße gegen die im Zusammenhang mit der Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu beachtenden Vorschriften festgestellt werden können, ist zuzustimmen. Es muss sich vielmehr um derart zahlreiche oder derart schwer wiegende Verstöße handeln, dass die ordnungsgemäße Abwicklung der Zulassung nicht gewährleistet ist. Die Verstöße sind daher zu werten und zu gewichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002110139.X01Im RIS seit
19.11.2003