RS Vwgh 2003/10/28 2002/11/0139

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Veröffentlicht am 28.10.2003
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §40a Abs7 Z2 litc idF 2002/I/080;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/11/0138 E 28. Oktober 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Der Auffassung, dass es für die Anwendung des Widerrufes der Ermächtigung gemäß § 40a Abs. 7 Z. 2 lit. c KFG 1967 idF 2002/I/080 nicht ausreicht, wenn in einer Zulassungsstelle insgesamt zwei (oder mehrere) Verstöße gegen die im Zusammenhang mit der Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu beachtenden Vorschriften festgestellt werden können, ist zuzustimmen. Es muss sich vielmehr um derart zahlreiche oder derart schwer wiegende Verstöße handeln, dass die ordnungsgemäße Abwicklung der Zulassung nicht gewährleistet ist. Die Verstöße sind daher zu werten und zu gewichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002110139.X01

Im RIS seit

19.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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