RS Vwgh 2003/10/28 2003/11/0056

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §25;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/05/0295 E 9. Oktober 2001 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung setzt voraus, dass die Behörde alle ihr zu Gebote stehenden Mittel für die Ermittlung der Abgabestelle und die ihr nach den Umständen zumutbaren amtswegigen Ermittlungen zu deren Erforschung ausgeschöpft hat (Hinweis E 21. Mai 1996, Zl. 95/04/0201, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003110056.X02

Im RIS seit

19.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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