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44 ZivildienstNorm
VfGG §86Leitsatz
Einstellung des Verfahrens gegen die Abweisung einer Berufung betreffend die Feststellung des Ruhens des Rechtes des Beschwerdeführers zur Abgabe einer Zivildiensterklärung; Klaglosstellung durch bescheidmäßige Feststellung des Eintritts der Zivildienstpflicht; KostenzuspruchRechtssatz
Mit der - wenn auch nicht durch die belangte Behörde erfolgten - bescheidmäßigen Feststellung der Zivildienstserviceagentur, dass der Beschwerdeführer zivildienstpflichtig geworden ist, wurden sämtliche Rechtswirkungen des in Beschwerde gezogenen Bescheides beseitigt (vgl diesbezüglich etwa VfSlg 10629/1985 und 17281/2004). Damit kann dieser Bescheid nicht mehr unmittelbar Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens beim Verfassungsgerichtshof sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zivildienst, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B950.2006Dokumentnummer
JFR_09938989_06B00950_2_01