RS VwGH Erkenntnis 2003/10/28 2002/11/0138

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Veröffentlicht am 28.10.2003
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Rechtssatz

Der Auffassung, dass es für die Anwendung des Widerrufes der Ermächtigung gemäß § 40a Abs. 7 Z. 2 lit. c KFG 1967 idF 2002/I/080 nicht ausreicht, wenn in einer Zulassungsstelle insgesamt zwei (oder mehrere) Verstöße gegen die im Zusammenhang mit der Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu beachtenden Vorschriften festgestellt werden können, ist zuzustimmen. Es muss sich vielmehr um derart zahlreiche oder derart schwer wiegende Verstöße handeln, dass die ordnungsgemäße Abwicklung der Zulassung nicht gewährleistet ist. Die Verstöße sind daher zu werten und zu gewichten.

Im RIS seit
19.11.2003
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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