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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §257;Rechtssatz
Durch den Beitritt zur Berufung, welcher von der Behörde nicht zurückgewiesen wurde, hat der Bf alle Rechte eines Beitretenden gemäß § 257 BAO erworben, ohne dass der Gerichtshof aus Anlass einer Beschwerde gegen den Sachbescheid die Frage der Beitrittsberechtigung zu prüfen hat (Hinweis E 20. Jänner 1993, 90/13/0049).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130028.X01Im RIS seit
02.12.2003Zuletzt aktualisiert am
10.01.2012