RS Vwgh 2003/10/29 2000/13/0028

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Veröffentlicht am 29.10.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §257;
BAO §258 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Durch den Beitritt zur Berufung, welcher von der Behörde nicht zurückgewiesen wurde, hat der Bf alle Rechte eines Beitretenden gemäß § 257 BAO erworben, ohne dass der Gerichtshof aus Anlass einer Beschwerde gegen den Sachbescheid die Frage der Beitrittsberechtigung zu prüfen hat (Hinweis E 20. Jänner 1993, 90/13/0049).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000130028.X01

Im RIS seit

02.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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