RS Vwgh 2003/10/29 2003/13/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/13/0034 E 25. September 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Die steuerliche Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes unter dem Titel der Reisekosten ist dann nicht möglich, wenn von einer auch die Kenntnis der Verpflegungsmöglichkeiten bewirkenden Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten ausgegangen werden kann (Hinweis E 26. Juni 2002, 99/13/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003130033.X01

Im RIS seit

20.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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