RS Vwgh 2003/10/29 2000/13/0218

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Veröffentlicht am 29.10.2003
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Es ist folgerichtig, den in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag in jenem Umfang zum Vorsteuerabzug zuzulassen, welcher tatsächlich ein Entgelt für Leistungen betrifft, und in jenem Umfang den Vorsteuerabzug zu versagen, welcher einen nicht als Entgelt zu wertenden Teil des Rechnungsbetrages betrifft (Hinweis E 23. April 2002, 2000/13/0208).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000130218.X02

Im RIS seit

09.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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