RS Vwgh 2003/10/29 2000/13/0028

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Veröffentlicht am 29.10.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §257 Abs1;
BAO §258 Abs2;
BAO §290;
EStG 1988 §82;
EStG 1988 §83 Abs1;

Rechtssatz

Ist der Arbeitnehmer einer Berufung des Arbeitgebers beigetreten und wurde der Berufungsbeitritt nicht als unzulässig zurückgewiesen, so ist die über die Berufung ergehende Erledigung vor dem Hintergrund des § 290 BAO, wonach im Berufungsverfahren nur einheitliche Entscheidungen getroffen werden können, dem Berufungswerber und dem Beigetretenen gegenüber einheitlich zu erlassen (Hinweis E 1. Juli 2003, 2000/13/0198).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000130028.X02

Im RIS seit

02.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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