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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §257 Abs1;Rechtssatz
Ist der Arbeitnehmer einer Berufung des Arbeitgebers beigetreten und wurde der Berufungsbeitritt nicht als unzulässig zurückgewiesen, so ist die über die Berufung ergehende Erledigung vor dem Hintergrund des § 290 BAO, wonach im Berufungsverfahren nur einheitliche Entscheidungen getroffen werden können, dem Berufungswerber und dem Beigetretenen gegenüber einheitlich zu erlassen (Hinweis E 1. Juli 2003, 2000/13/0198).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130028.X02Im RIS seit
02.12.2003Zuletzt aktualisiert am
10.01.2012