RS Vwgh 2003/10/30 2003/15/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;
LiebhabereiV 1993;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/15/0030 E 30. Oktober 2003 2003/15/0031 E 30. Oktober 2003 2003/15/0032 E 30. Oktober 2003 2003/15/0029 E 30. Oktober 2003

Rechtssatz

Ein Zurückbleiben der tatsächlichen Einnahmen hinter den prognostizierten Einnahmen wie auch das Auftreten höherer als der prognostizierten Werbungskosten ist im Rahmen der Entscheidung über die Frage des Vorliegens von Liebhaberei zu beachten, zumal es ansonsten keines Beobachtungszeitraumes bedürfte, innerhalb dessen die Richtigkeit der Prognose zu prüfen ist (Hinweis E 24. März 1998, 93/14/0028).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003150028.X06

Im RIS seit

05.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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