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E1ENorm
11997E057 EG Art57;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2001/02/0247 B 25. Jänner 2002 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62001CJ0452 23. September 2003Rechtssatz
Der EuGH hat mit Urteil vom 23.9.2003 in der Rechtssache C-452/01 ausgesprochen, die Art. 57 bis 60 EG verwehrten es nicht, dass der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke von der Erteilung einer vorherigen Genehmigung, wie sie das Vorarlberger Grundverkehrsgesetz vorsieht, abhängig gemacht werde; sie verböten es jedoch, dass diese Genehmigung in jenem Fall versagt werde, wenn der Erwerber die betreffenden Grundstücke nicht selbst im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschafte und im Betrieb seinen Wohnsitz habe.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62001J0452 Ospelt VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003020212.X01Im RIS seit
21.11.2003Zuletzt aktualisiert am
18.04.2012