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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23 Z2;Rechtssatz
Eine Mitunternehmerschaft kann einkommensteuerlich auch als reine Innengesellschaft bestehen (Hinweis E 29. November 1994, 93/14/0150). Deswegen kommt es auf das Auftreten gegenüber dritten Personen nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150156.X02Im RIS seit
09.12.2003