Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/02/0140Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/03/0083 E 11. Oktober 2000 RS 1Stammrechtssatz
Ein Fahrzeuglenker, der ein Fahrzeug lenkt, dabei angehalten wird und nach Beendigung des Lenkens an Ort und Stelle einer Atemalkoholuntersuchung unterzogen werden soll, muss entsprechend § 5 Abs 2 erster Satz StVO nicht in Verdacht stehen, das Fahrzeug IN EINEM DURCH ALKOHOL BEEINTRÄCHTIGTEN ZUSTAND gelenkt zu haben (Hinweis E vom 4. Oktober 1996, Zl 96/02/0436).
Schlagworte
Lenken oder Inbetriebnehmen eines KraftfahrzeugesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000020139.X03Im RIS seit
11.12.2003