RS Vwgh 2003/10/30 99/15/0098

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Veröffentlicht am 30.10.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §207 Abs2;
FinStrG §33;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde ist nicht daran gehindert, im Abgabenverfahren -

ohne dass es einer finanzstrafbehördlichen Entscheidung bedarf - festzustellen, dass Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO hinterzogen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150098.X01

Im RIS seit

09.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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