Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §4 Abs6;Rechtssatz
Stattgebung - Abweisung eines Antrages auf Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der ihr für einen irakischen Staatsangehörigen erteilten Beschäftigungsbewilligung gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG abgewiesen. Die Beschwerdeführerin bringt zu ihrem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung vor, sie sei bei der Abwicklung von Pauschalreisen auf ein eingespieltes Mitarbeiterteam angewiesen und der Ausländer, um dessen Beschäftigungsbewilligung es gehe, sei ein zentraler Mitarbeiter dieses Teams. Das Funktionieren des Hotelbetriebes sei von ihm abhängig. Es könnte nicht zeitgerecht Ersatz für ihn gefunden werden, würden Probleme für die Abwicklung bereits gebuchter Reisegruppen entstehen und der Beschwerdeführerin Einnahmeneinbußen oder gar Konventionalstrafen erwachsen. Der sofortige Vollzug des angefochtenen Bescheides, insbesondere der Verlust des Rechts gemäß § 7 Abs. 7 AuslBG, wäre somit für die Beschwerdeführerin mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete ArbeitsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003090029.A03Im RIS seit
12.01.2004Zuletzt aktualisiert am
09.10.2008