RS Vwgh 2003/11/5 2003/17/0212

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Veröffentlicht am 05.11.2003
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Index

21/05 Börse
21/06 Wertpapierrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BörseG 1989 §48a Abs4 idF 1993/529;
BWG 1993 §2 Z34;
WAG 1997 §14 Z3;
WAG 1997 §16 Z2;

Rechtssatz

§ 16 Z 2 WAG will der Gefahr von Verstößen gegen § 14 Z 3 WAG vorbeugen. Die letztgenannte Bestimmung untersagt näher genannte Geschäfte in Ansehung von Finanzinstrumenten im Verständnis des § 2 Z 34 BWG. Hiezu zählen aber aus dem Grunde der lit. d der letztgenannten Norm "Wertpapiere", also auch Rentenwerte (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Definition des Begriffes "Wertpapier" in § 48a Abs. 4 BörseG, welche neben Aktien auch Rentenwerte umfasst).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003170212.X07

Im RIS seit

19.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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