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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §3 Abs1;Rechtssatz
Zur Entsendung im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. d ASVG im Anschluss an das hg. E 11. Mai 1993, 90/08/0095: Der Dienstnehmer stand zwar in einem Arbeitsvertragsverhältnis zu einem Unternehmen mit Sitz in Österreich, hatte aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (und danach) seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich. Er war jedoch vor der Aufnahme seiner Tätigkeit im Ausland (zu Einschulungszwecken) und nach Tätigkeiten in mehreren Ländern neuerlich im Inland beschäftigt und vollversichert. Darin liegt - ungeachtet des (zumindest zunächst gegebenen) Fehlens eines gewöhnlichen Aufenthaltes des Dienstnehmers im Inland - eine ausreichende Inlandsbeziehung, um von einer Entsendung an die jeweiligen ausländischen Beschäftigungsorte ausgehen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000080134.X05Im RIS seit
09.12.2003Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011