Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KO §6 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/17/0028Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/17/0217 E 21. Mai 2001 RS 3Stammrechtssatz
Die Erklärung des Masseverwalters, mit der die "Fortsetzung des Verfahrens" beantragt wird, ist als Eintritt in das die Konkursmasse betreffende Beschwerdeverfahren zu werten. Das Verfahren ist daher mit dem Masseverwalter jedenfalls weiterzuführen (Hinweis E 14.11.1995, 94/08/0283).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000170027.X01Im RIS seit
03.12.2003