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21/06 WertpapierrechtNorm
WAG 1997 §16 Z2;Rechtssatz
Für die Verhältnismäßigkeit des Aufwandes zur Installierung eines "Multi-User-Client"-Systems kommt es nicht in erster Linie auf die vom betroffenen Kreditinstitut erzielten Bilanzergebnisse an, sondern vielmehr auf den Umfang und den erhofften Ertrag des Kundenhandels in Relation zu den wirtschaftlichen Kosten derartiger Trennungsmaßnahmen. Vom Umfang des Kundenhandels hängt nämlich auch die Höhe der Gefahr des Entstehens von Interessenkonflikten ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003170212.X05Im RIS seit
19.12.2003Zuletzt aktualisiert am
25.03.2009