RS Vwgh 2003/11/5 99/08/0078

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Veröffentlicht am 05.11.2003
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 liti;

Rechtssatz

Schließt eine geringfügige Beschäftigung unmittelbar an ein einmonatiges, voll- und arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beim selben Dienstgeber an, so verwirklicht sich die vom Gesetzgeber angenommene Missbrauchsmöglichkeit (vgl. RV 72 BlgNR 20. GP S. 234) des vom jeweiligen Bedarf des Arbeitgebers abhängigen Wechsels des Arbeitnehmers in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bei (teilweiser) Substitution des Entgeltausfalles durch Arbeitslosengeld. Für eine einschränkende Interpretation des § 12 Abs. 3 lit. i AlVG besteht in Anbetracht des eindeutigen Wortlauts dieser verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung (Hinweis E 23.2.2000, Zl. 98/08/0179) kein Raum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999080078.X01

Im RIS seit

02.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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