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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 liti;Rechtssatz
Schließt eine geringfügige Beschäftigung unmittelbar an ein einmonatiges, voll- und arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beim selben Dienstgeber an, so verwirklicht sich die vom Gesetzgeber angenommene Missbrauchsmöglichkeit (vgl. RV 72 BlgNR 20. GP S. 234) des vom jeweiligen Bedarf des Arbeitgebers abhängigen Wechsels des Arbeitnehmers in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bei (teilweiser) Substitution des Entgeltausfalles durch Arbeitslosengeld. Für eine einschränkende Interpretation des § 12 Abs. 3 lit. i AlVG besteht in Anbetracht des eindeutigen Wortlauts dieser verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung (Hinweis E 23.2.2000, Zl. 98/08/0179) kein Raum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999080078.X01Im RIS seit
02.12.2003Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011