Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §311;Rechtssatz
Nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 6 des UNIDO-Abkommens (BGBl. Nr. 424/1971) werden nur vom jeweiligen Angestellten der UNIDO geleistete Beiträge zur Pensionsversicherung erstattet. Ein Überweisungsbetrag des ehemaligen Dienstgebers führt daher zu keiner Erstattung an den (nunmehrigen) Angestellten. Dieses Ergebnis widerspricht nach Ansicht des VwGH auch nicht der Verfassung (mit weiteren Ausführungen unter Hinweis auf E 15. November 2000, Zl. 98/08/0039).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002080099.X01Im RIS seit
03.12.2003