RS Vwgh 2003/11/5 2000/08/0134

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Veröffentlicht am 05.11.2003
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §3 Abs1;
ASVG §3 Abs2 litd;
ASVG §3 Abs3;
ASVG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/08/0293 E 28. Oktober 1997 VwSlg 14767 A/1997 RS 2

Stammrechtssatz

Eine zeitlich befristete oder sonst vorübergehende Beschäftigung im Ausland kann - sofern sie die gemäß § 3 Abs 2 lit d ASVG höchstzulässige Dauer nicht überschreitet - nicht als dauernde Auslandsbeschäftigung angesehen werden. Dieser - unter der Bezeichnung "Ausstrahlungsprinzip" anerkannte - Grundsatz ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut, sondern auch aus der historischen Entwicklung (mit ausführlichen Erläuterungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000080134.X01

Im RIS seit

09.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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