Die Behörde ist nicht gehindert, auch einen nicht in § 33 StGB, auf welchen § 19 VStG verweist, genannten Umstand als erschwerenden Grund bei der Strafbemessung zu werten (Hinweis E 16.7.1985, 85/07/0153).
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Erschwerende und mildernde Umstände
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein