RS Vwgh 2003/11/6 2003/07/0065

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Veröffentlicht am 06.11.2003
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §33;
VStG §19;

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht gehindert, auch einen nicht in § 33 StGB, auf welchen § 19 VStG verweist, genannten Umstand als erschwerenden Grund bei der Strafbemessung zu werten (Hinweis E 16.7.1985, 85/07/0153).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003070065.X06

Im RIS seit

04.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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