RS Vwgh 2003/11/6 99/07/0082

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Veröffentlicht am 06.11.2003
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §38 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0047 E 14. Mai 1997 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Beeinträchtigung der Liegenschaft des Projektgegners durch vom Projekt verursachte größere Nachteile im Hochwasserfall als zuvor muß, um die Abweisung der beantragten wasserrechtlichen Bewilligung für das Projekt zu rechtfertigen, mit einem entsprechend hohen Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit im Verfahren hervorkommen (Hinweis E 21.11.1996, 94/07/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999070082.X03

Im RIS seit

27.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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