Index
L61303 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeNorm
AVG §37;Rechtssatz
Betriebswirtschaftliche Argumente haben bei der Beurteilung einer geplanten Teilung einer landwirtschaftlichen Kulturfläche gem § 3 Abs 1 NÖ KulturflächenschutzG 1994 außer Betracht zu bleiben, weil sie auf jede Teilung von landwirtschaftlichen Nutzflächen zutreffen. Diese Nachteile sind für sich allein - ohne Erhebung von zusätzlichen Nachteilen für die konkrete landwirtschaftliche Nutzung eines Grundstückes - nicht dazu geeignet, um darauf aufbauend eine Bewilligung gemäß § 3 Abs 1 NÖ KulturflächenschutzG 1994 zu versagen. Vielmehr sind die behördlichen Ermittlungen darauf auszurichten, ob - zusätzlich zu den allgemeinen Nachteilen einer Teilung für einen landwirtschaftlichen Betrieb - allfällige konkrete Beeinträchtigungen der Nutzung der Kulturfläche, bedingt durch die Teilung in der speziell geplanten Form, zu erwarten sind.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003070026.X04Im RIS seit
03.12.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008