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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
GewO 1994 §74;Rechtssatz
Im UVPG 1993 deutet nichts darauf hin, dass die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe "Anlage" und "Deponie" die Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit und eine gewerbliche Betriebsanlage (vgl § 74 GewO 1994) voraussetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000070095.X01Im RIS seit
29.12.2003Zuletzt aktualisiert am
06.10.2008