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66 SozialversicherungNorm
B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde hinsichtlich der Feststellung der Versicherungspflicht mangels Instanzenzugserschöpfung; im Übrigen Ablehnung der BeschwerdebehandlungRechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde, insoweit sie sich gegen die Feststellung der Versicherungspflicht richtet (Spruchpunkt 1).
Gemäß §182 BSVG iVm §415 Abs1 ASVG Möglichkeit der Einbringung einer Berufung an das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.
Im Übrigen Ablehnung der Beschwerde.
Hinweis auf das E v 24.06.06, G28/06, und den Umstand, dass auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles - wozu der vorliegende Fall nicht zählt - das aufgehobene Gesetz weiterhin anzuwenden ist (Art140 Abs7 B-VG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sozialversicherung, Instanzenzugserschöpfung, Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Aufhebung WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B1894.2006Dokumentnummer
JFR_09938873_06B01894_01