RS Vwgh Beschluss 2003/11/7 2001/18/0008

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Veröffentlicht am 07.11.2003
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Rechtssatz

Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Vorabentscheidung des in den hg. Beschwerdesachen Zlen. 99/21/0018 und 2002/21/0067 angerufenen Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften ausgesetzt.

Im RIS seit

07.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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