RS Vfgh 2006/11/27 B1372/06

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Veröffentlicht am 27.11.2006
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §33
ZPO §149 Abs1

Leitsatz

Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags mangels Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes

Rechtssatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos, Zurückweisung einer selbst verfassten, von einem Rechtsanwalt bloß unterschriebenen Beschwerde (vgl B v 19.06.06, B339/06).

Dass die Einschreiterin einen anderen Rechtsanwalt als Beschwerdevertreter beauftragen wollte, dies aber mangels erforderlicher finanzieller Mittel scheiterte, stellt vor dem Hintergrund des konkreten Falles und der Abweisung des Verfahrenshilfe-Antrages mangels Erfolgsaussicht kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.

Entscheidungstexte

  • B 1372/06
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.11.2006 B 1372/06

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Anwaltszwang

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2006:B1372.2006

Dokumentnummer

JFR_09938873_06B01372_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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