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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags mangels Glaubhaftmachung eines WiedereinsetzungsgrundesRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos, Zurückweisung einer selbst verfassten, von einem Rechtsanwalt bloß unterschriebenen Beschwerde (vgl B v 19.06.06, B339/06).
Dass die Einschreiterin einen anderen Rechtsanwalt als Beschwerdevertreter beauftragen wollte, dies aber mangels erforderlicher finanzieller Mittel scheiterte, stellt vor dem Hintergrund des konkreten Falles und der Abweisung des Verfahrenshilfe-Antrages mangels Erfolgsaussicht kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / AnwaltszwangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B1372.2006Dokumentnummer
JFR_09938873_06B01372_01