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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31992L0044 ONP-RL Mietleitungen idF 31997L0051;Rechtssatz
Sektorspezifisches (Wettbewerbs-)Recht und allgemeines Wettbewerbsrecht stehen zueinander im Verhältnis der Komplementarität; die Anwendung der Wettbewerbsregeln ist gegebenenfalls zusätzlich zur Anwendung des sektorspezifischen Rechts geboten, kann diese jedoch nicht ersetzen. So weist die von der Generaldirektion veröffentlichte "Explanatory Note" vom 1. März 1999 zum Thema "Determination of Organisations with Significant Market Power (SMP) for implementation of the ONP Directives"
(http://europa.eu.int/ISPO/infosoc/telecompolicy/en/SMPdeter.pdf) (Fußnote zu Punkt 2.2.) auf die Mitteilung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Zugangsvereinbarungen im Telekommunikationsbereich (98/C 265/02) hin, in der die Komplementarität zwischen den Wettbewerbsregeln und der sektorspezifischen ONP-Regulierung (Parschalk/Zuser/Otto, Telekommunikationsrecht (2002), 77, sprechen von einer "Zweischrankentheorie") näher erläutert wird (weitere Ausführungen hiezu im Erkenntnis).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002030284.X06Im RIS seit
17.12.2003Zuletzt aktualisiert am
15.09.2015