RS Vwgh 2003/11/18 2001/05/0918

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Veröffentlicht am 18.11.2003
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Index

L80002 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Kärnten
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs3;
BauRallg;
GdPlanungsG Krnt 1995 §5 Abs2 litb;

Rechtssatz

Das bewilligte Bauvorhaben (Errichtung einer Flüssiggastankanlage zur Beheizung eines Hühnerstalls sowie Errichtung eines Hühnerstalls im Ausmaß von 96,40 m x 18,60 m) stimmt jedenfalls mit der Widmung Grünland - Landwirtschaftlicher Betrieb, Intensivtierhaltung im Sinne des § 5 Abs. 2 lit. b Krnt GdPlanungsG 1995 überein. Sollte durch den Betrieb des beschwerdegegenständlichen Bauvorhabens tatsächlich eine konkrete Gefährung der Gesundheit von Menschen verursacht werden, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Behörde gemäß § 68 Abs. 3 AVG vorzugehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 13. April 1993, Zl. 93/05/0007).

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001050918.X04

Im RIS seit

10.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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