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L80002 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan KärntenNorm
AVG §68 Abs3;Rechtssatz
Das bewilligte Bauvorhaben (Errichtung einer Flüssiggastankanlage zur Beheizung eines Hühnerstalls sowie Errichtung eines Hühnerstalls im Ausmaß von 96,40 m x 18,60 m) stimmt jedenfalls mit der Widmung Grünland - Landwirtschaftlicher Betrieb, Intensivtierhaltung im Sinne des § 5 Abs. 2 lit. b Krnt GdPlanungsG 1995 überein. Sollte durch den Betrieb des beschwerdegegenständlichen Bauvorhabens tatsächlich eine konkrete Gefährung der Gesundheit von Menschen verursacht werden, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Behörde gemäß § 68 Abs. 3 AVG vorzugehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 13. April 1993, Zl. 93/05/0007).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001050918.X04Im RIS seit
10.12.2003Zuletzt aktualisiert am
28.03.2012