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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Es widerspricht der wirtschaftlichen Erfahrung, dass an einer GmbH, die nur zum Zweck, die Geschäftsführung einer KG zu besorgen, gegründet wurde (so genannte nicht operative Gesellschaft), Personen beteiligt sind, die weder Vorteile aus der KG lukrieren, noch nahe Angehörige der übrigen Gesellschafter sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997140079.X03Im RIS seit
26.12.2003