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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §82 Abs1, §87 Abs3Leitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet; Abweisung des AbtretungsantragsRechtssatz
Für die Ansicht des Beschwerdeführers, dass im Hinblick auf den von ihm in der selben Verwaltungssache gestellten Devolutionsantrag die Beschwerdefrist erst zu laufen begann, als ihm der Bescheid, mit dem der Devolutionsantrag zurückgewiesen wurde, zugestellt wurde, gibt es keine Rechtsgrundlage.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Fristen, Beschwerdefrist, Devolution, VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B3256.2005Dokumentnummer
JFR_09938872_05B03256_01