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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;Rechtssatz
Ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 der Kommission idF der Verordnung (EG) Nr. 1524/96 der Kommission liegt nur dann vor, wenn - sofern kein Ausnahmefall des Art. 1 Abs. 1 lit. c oder d leg. cit. vorliegt - einerseits der im Kraftfahrzeug eingebaute Ecotag eine automatische Entwertung der Ökopunkte nicht ermöglicht (und damit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 der Kommission idF der Verordnungen (EG) Nr. 1524/96 und Nr. 609/2000 der Kommission nicht benutzt wird) und auch kein ordnungsgemäß ausgefülltes Einheitsformular oder eine österreichische Bestätigung der Entrichtung von Ökopunkten für die betreffende Fahrt mitgeführt wird.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001030337.X01Im RIS seit
19.12.2003