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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Die Einvernahme der eingeschrittenen Gendarmeriebeamten stellt eine (rechtzeitige) taugliche Verfolgungshandlung dar (vgl. das hg. Erkenntnis vom 10. Oktober 1997, Zl. 97/02/0301), selbst dann, wenn der Beschuldigte innerhalb der Verjährungsfrist davon keine Kenntnis erlangt hat (siehe das hg. Erkenntnis vom 29. August 1990, Zl. 90/02/0044).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001030216.X01Im RIS seit
19.12.2003