RS Vwgh 2003/11/18 2001/03/0216

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.2003
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Die Einvernahme der eingeschrittenen Gendarmeriebeamten stellt eine (rechtzeitige) taugliche Verfolgungshandlung dar (vgl. das hg. Erkenntnis vom 10. Oktober 1997, Zl. 97/02/0301), selbst dann, wenn der Beschuldigte innerhalb der Verjährungsfrist davon keine Kenntnis erlangt hat (siehe das hg. Erkenntnis vom 29. August 1990, Zl. 90/02/0044).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001030216.X01

Im RIS seit

19.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten