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L5 KulturrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde gegen den Widerruf der Teilung einer Hauptschule mangels erforderlicher Mindestschülerzahl und die Anordnung der Zusammenlegung der beiden Hauptschulen mangels Legitimation eines SchuldirektorsRechtssatz
Das Kärntner Schulgesetz räumt einzelnen Personen keinen Einfluss auf die dort geregelten schulorganisatorischen Maßnahmen - nur um diese, nicht (auch) um allfällige dienstrechtliche Konsequenzen geht es hier - ein. Im Hinblick darauf ist aber von vornherein auszuschließen, dass der Beschwerdeführer durch die mit dem bekämpften Bescheid gegenüber dem Schulgemeindeverband Hermagor als gesetzlichem Schulerhalter getroffene Anordnung in irgendeinem seiner (verfassungsgesetzlich gewährleisteten) Rechte verletzt sein könnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Schulen, Schulorganisation, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B1661.2006Dokumentnummer
JFR_09938872_06B01661_01