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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31992L0044 ONP-RL Mietleitungen Art2 Abs3 idF 31997L0051;Rechtssatz
Angesichts des an Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie (RL) 97/33/EG, Art. 2 Abs. 2 lit. i der RL 98/10/EG sowie Art. 2 Abs. 3 der RL 92/44/EWG idF RL 97/51/EG orientierten Wortlauts des § 33 TKG 1997 und des in § 32 Abs. 2 Z. 5 TKG 1997 ausdrücklich positivierten Gesetzesziels, die sektorspezifischen Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaften umzusetzen, zu denen insbesondere die genannten Richtlinien zählen, besteht kein Zweifel, dass der Begriff des "Marktbeherrschers" in § 33 TKG 1997 dem in den zitierten Richtlinienbestimmungen verwendeten Begriff der "Organisation mit beträchtlicher Marktmacht" entspricht und im Sinne dieser Richtlinien zu verstehen ist.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002030284.X01Im RIS seit
17.12.2003Zuletzt aktualisiert am
15.09.2015