RS Vwgh 2003/11/19 2002/21/0180

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Veröffentlicht am 19.11.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §17 Abs1;
FlKonv Art31;
FrG 1997 §107 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/21/0087 E 15. Oktober 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Erfüllt der Fremde nicht das Kriterium der "direkten" Einreise, welches im Zusammenhang mit einer Bestrafung iSd § 107 Abs 1 FrG 1997 dahingehend zu verstehen ist, dass der Betroffene vor der Einreise nach Österreich noch nicht verfolgungs- und refoulementsicher gewesen sein darf (vgl. 686 BlgNR 20. GP 23; vgl. auch U. Davy, Asyl und internationales Flüchtlingsrecht I, 114 f.), so lässt sich für den Fremden aus Art 31 FlKonv nichts gewinnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002210180.X03

Im RIS seit

19.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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