RS Vwgh 2003/11/19 2001/21/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2003
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Index

19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2;
MRK Art8 Abs2;
StGB §202 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/18/0088 E 24. Juli 2002 RS 1 (Hier: Der sexuelle Mißbrauch von Kindern beeinträchtigt das starke öffentliche Interesse, Minderjährige vor sexuellen Angriffen zu schützen.)

Stammrechtssatz

An der Hintanhaltung der Begehung strafbarer Handlungen gegen die Sittlichkeit (hier: geschlechtliche Nötigung iSd § 202 Abs 1 StGB) besteht ein großes öffentliches Interesse.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001210010.X01

Im RIS seit

22.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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