RS Vwgh 2003/11/19 2002/21/0180

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §19;
AsylG 1997 §21 Abs1 idF 1999/I/0004;
FrG 1997 §36 Abs2 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/18/0079 E 26. November 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Ob der Fremde bei seiner Einreise - bei der er sich österreichischen Grenzkontrollbeamten gegenüber mit einem verfälschten Reisepass auswies und dadurch den Tatbestand des § 36 Abs. 2 Z. 6 FrG 1997 verwirklichte (Hinweis E 10.2.1994, 93/18/0522; E 27.2.2001, 98/21/0321; E 11.9.2001, 99/21/0295; E 24.5.2002, 2000/21/0092) - (auch) die Absicht verfolgte, sich als Flüchtling unter den Schutz der Republik Österreich stellen zu lassen, ist nicht rechtserheblich, weil ein Aufenthaltsverbot auch gegen einen Asylwerber ergehen kann und dieser umfassend vor Zurück- oder Abschiebung geschützt ist (Hinweis E VS 20.10.2000, 99/20/0406).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002210180.X02

Im RIS seit

19.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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