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L72006 Beschaffung Vergabe SteiermarkNorm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Zuschlag kann nicht im Rahmen der Vergabekontrolle nach dem Stmk LVergG 1998 beseitigt werden. Selbst die Nichtigerklärung von für den Ausgang des Vergabeverfahrens relevanten Entscheidungen des Auftraggebers könnte nicht zur Unwirksamkeit des Zuschlages führen (Hinweis B vom 12. Dezember 2001, Zl. 2000/04/0054). Ebenso wie im Fall des zitierten B vom 12. Dezember 2001 fehlte es der beschwerdeführenden Partei hinsichtlich des geltend gemachten Rechtes "auf Einleitung und Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor Zuschlagserteilung" bereits im Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde am Rechtsschutzbedürfnis.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003040084.X01Im RIS seit
09.03.2004