RS Vwgh 2003/11/20 2000/09/0205

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2003
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer die Ausländer in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (oder Arbeitsverhältnis) verwendet hat, weil er die Ausländer entlohnte (bezahlte) und den Arbeitsablauf durch Anordnungen (Weisungen) organisierte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090205.X01

Im RIS seit

19.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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