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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer die Ausländer in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (oder Arbeitsverhältnis) verwendet hat, weil er die Ausländer entlohnte (bezahlte) und den Arbeitsablauf durch Anordnungen (Weisungen) organisierte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090205.X01Im RIS seit
19.12.2003