RS Vwgh 2003/11/20 2000/09/0153

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Veröffentlicht am 20.11.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
64/03 Landeslehrer

Norm

B-VG Art20 Abs1;
LDG 1984 §30 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Inhalt der an die Beschwerdeführerin (Lehrerin) gerichteten Anordnungen - ungeachtet der im Schreiben des Bezirkschulinspektors gewählten Formulierung "Vereinbarung" - bei verständiger Würdigung nur als Festlegung konkreter Pflichten verstanden werden konnte (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 18. Mai 1994, Zl. 93/09/0009). Dafür, dass die Beschwerdeführerin zu einer verständigen Würdigung der ihr erteilten Anordnungen - etwa aufgrund ihrer religiösen Fixierungen - nicht in der Lage war, gibt es keine Anhaltspunkte.

Schlagworte

Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090153.X07

Im RIS seit

12.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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