RS Vwgh 2003/11/24 2001/10/0196

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Veröffentlicht am 24.11.2003
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/03 Vertragsbedienstetengesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §1 Abs1;
JN §1;
VBG 1948 §1 Abs1;

Rechtssatz

Dass die in der Leiterbestellung liegende Regelung der dienstlichen Verwendung eines Vertragsbediensteten eines Bescheides bedürfe, ist schon deshalb zu verneinen, weil der Betreffende als Vertragsbediensteter in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund steht. Ansprüche aus einem privatrechtlichen Dienstverhältnis sind allerdings - ausschließlich - im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen (vgl den hg Beschluss vom 28. April 1993, Zl 93/12/0091). Aus diesem Grund kommt auch kein Feststellungsbescheid über die Innehabung einer Leitungsfunktion durch den Vertragsbediensteten in Betracht.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001100196.X02

Im RIS seit

11.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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