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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §19 Abs5 litd idF 1987/576;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/10/0228 E 27. Jänner 2003 RS 4Stammrechtssatz
Eigentümer von Waldflächen, die an die zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzen, können im Rodungsverfahren im Rahmen der Interessenabwägung geltend machen, dass durch die Rodung in ihr subjektives Recht auf Erhaltung der ihnen gehörigen nachbarlichen Waldflächen bzw. auf Abwehr von diesen Waldbestand beeinträchtigenden Maßnahmen eingegriffen wird (Hinweis E 29. 06. 1998, 96/10/0125).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002100051.X01Im RIS seit
31.12.2003