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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Das Recht auf Wahrung des Parteiengehörs umfasst nicht auch einen Rechtsanspruch auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung, zumal das Universitäts-Studiengesetz die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen des Nostrifizierungsverfahrens nicht vorsieht.
Schlagworte
Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002100010.X01Im RIS seit
05.12.2003