RS Vwgh 2003/11/24 2001/10/0137

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Veröffentlicht am 24.11.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z13;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 13 ForstG 1975 handelt es sich um ein sogenanntes "Ungehorsamsdelikt", bei welchem der Beschuldigte durch ein geeignetes Tatsachenvorbringen und durch die Beibringung von Beweismitteln beziehungsweise die Stellung konkreter Beweisanträge initiativ alles darzulegen hätte, was für seine Entlastung spräche (vgl das hg Erkenntnis vom 28. Juni 1978, Zl 0454/78).

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001100137.X04

Im RIS seit

19.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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