RS Vwgh 2003/11/24 2001/10/0137

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Veröffentlicht am 24.11.2003
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §28 Abs2 litc;

Rechtssatz

Die Wirkung eines Weideverbotes erstreckt sich nicht auf den Eigentümer des von der Bannlegung betroffenen Grundstücks allein (vgl das hg Erkenntnis vom 28. Juni 1978, Zl 454/78, zu einer noch nach dem Forstgesetz 1852 erfolgten Bannlegung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001100137.X02

Im RIS seit

19.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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