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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §29;Rechtssatz
Ist in Ansehung der dem Beschwerdeführer erteilten Bewilligung (hier: zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke) ein Rechtsübergang auf einen Dritten ausgeschlossen, so kommt auch ein Eintritt eines Rechtsnachfolgers in das Beschwerdeverfahren nicht in Betracht. Vielmehr ist die betreffende Beschwerde mit dem Tod des Beschwerdeführers iSd § 33 Abs 1 VwGG gegenstandslos geworden; das Verfahren ist daher einzustellen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002100018.X04Im RIS seit
11.02.2004Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017