RS Vwgh 2003/11/24 2002/10/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2003
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §29;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Ist in Ansehung der dem Beschwerdeführer erteilten Bewilligung (hier: zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke) ein Rechtsübergang auf einen Dritten ausgeschlossen, so kommt auch ein Eintritt eines Rechtsnachfolgers in das Beschwerdeverfahren nicht in Betracht. Vielmehr ist die betreffende Beschwerde mit dem Tod des Beschwerdeführers iSd § 33 Abs 1 VwGG gegenstandslos geworden; das Verfahren ist daher einzustellen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002100018.X04

Im RIS seit

11.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten