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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/10/0084 B 11. Juni 2001 RS 7Stammrechtssatz
Die Zuständigkeit zur Erlassung eines auf § 18 Abs 2 LMG 1975 gegründeten Untersagungsbescheides fällt nach Ablauf der Frist von drei Monaten weg; nach Ablauf dieser Frist erlassene Bescheide sind mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde belastet (vgl das hg Erkenntnis vom 23. Jänner 1995, Zl 91/10/0215 mwH).
Schlagworte
sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003100145.X02Im RIS seit
20.01.2004