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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art18 Abs2Leitsatz
Gesetzwidrigkeit der Änderung eines Flächenwidmungsplanes mangels ausreichender Grundlagenforschung; Vorliegen einer so genannten "Anlasswidmung" zur Errichtung eines PferdestallesRechtssatz
Gesetzwidrigkeit von Teilen des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tschagguns in der Fassung der Änderung vom 20.11.03 betreffend die Widmung von Flächen als Baufläche-Mischgebiet (Landwirtschaft).
Keine entsprechende Grundlagenforschung zur Klärung der Voraussetzungen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes; Umwidmung lediglich aus Anlass der geplanten Errichtung eines Pferdestalles.
Den Akten sind nur die pauschalen Feststellungen der Unbedenklichkeit der Änderung des Flächenwidmungsplanes zu entnehmen. Eine "umfangreiche Grundlagenforschung" ist nicht dokumentiert. Auch vermag die Zusammenziehung von Änderungen des Flächenwidmungsplanes auf zwei Termine im Jahr die Gemeinde nicht von der Verpflichtung zur Grundlagenforschung zu entbinden.
Anlassfall: E v 04.12.06, B329/05 - Aufhebung des angefochtenen Bescheides.
Schlagworte
Baurecht, Raumordnung, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:V59.2006Dokumentnummer
JFR_09938796_06V00059_01